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Die Implementierung von
Bildungsstandards im schweizerischen Bildungswesen ist keine
aktuelle Modeerscheinung, vielmehr haben Leistungsmessungen
in der Schweiz Tradition. Bereits im 19. Jahrhundert wurde zunächst
in einzelnen Kantonen der Bildungsstand der männlichen
Bevölkerung erhoben und damit die Effekte des Bildungssystems
evaluiert. So führte 1832 der Kanton Solothurn die so genannten
pädagogischen Rekrutenprüfungen ein, die zunächst
als Zuweisungsinstrument militärischen Zwecken dienten.
Diese Tests wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts – gegen
erbitterten Widerstand der Kantone – schweizweit unter
der Regie des Bundes eingeführt. Damit griff der Bund direkt
in die unter kantonaler Hoheit stehenden Volksschulen ein, da
er qua Verfassung das Recht hatte, jene Kantone zu sanktionieren,
die keinen genügenden Primarunterricht anboten. In der
Folge setzte ein eidgenössischer Schulwettbewerb ein, der
– befördert durch vielfältige statistische Erhebungen
- den Reformwillen der Bildungspolitiker anfachen und die kantonalen
Bildungssysteme vereinheitlichen sollte. Da aber regionale Differenzen
unbesehen blieben, war diesen Harmonisierungsbestrebungen nur
teilweise Erfolg beschieden. |
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